Association suisse des exploitants d'installations de traitement des déchets

Déchets spéciaux

Infos der Fachkommission Sonderabfall

Praxishilfe Sonderabfallentsorgung
Der Gesetzgeber hat dem Abgeber bzw. Versender von Sonderabfällen und gefährlichen Gütern Pflichten auferlegt. Die Mehrzahl dieser Pflichten sind nicht an Ihre Entsorgungs- oder Transportfirma delegierbar.

Der VBSA will Sie mit diesem Merkblatt beraten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die von Ihnen zu erfüllenden Aufgaben.

 

Download Leitfaden (PDF 1.1 MB)