Déchets spéciaux
Infos der Fachkommission Sonderabfall
Praxishilfe SonderabfallentsorgungDer Gesetzgeber hat dem Abgeber bzw. Versender von Sonderabfällen und gefährlichen Gütern Pflichten auferlegt. Die Mehrzahl dieser Pflichten sind nicht an Ihre Entsorgungs- oder Transportfirma delegierbar.
Der VBSA will Sie mit diesem Merkblatt beraten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die von Ihnen zu erfüllenden Aufgaben.
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